Mobilkrane und Schwerlaster

Für Kräne, mobile Maschinen und schwere Beanspruchung Spezialfahrzeuge, Maschinenrecht, Produktkonformität und Straßenbenutzungsanforderungen treffen direkt aufeinander. Das ist genau die Schnittstelle, an der wir arbeiten.
Die Verordnung (EU) 2025/14 schafft den EU-Rahmen für mobile Maschinen und Geräte, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen.
Wir denken gleichzeitig an Straße und Maschine
Bei Projekten mit schweren Maschinen reicht es nicht aus, nur auf die Maschinenfunktion oder nur auf den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zu achten. Erforderlich ist eine kombinierte Betrachtung von technischer Sicherheit, Produktkonformität, Straßenbenutzungsanforderungen und dokumentierten Nachweisen. An dieser Stelle werden viele Projekte unnötig komplex — und hier sorgen wir für Klarheit.

Wir ermitteln, welcher regulatorische Rahmen für die Maschine, das Straßennutzungsszenario und die beabsichtigte Marktplatzierung gilt.
Wir strukturieren die Anforderungen an die Sicherheit, die straßenrelevanten Funktionen und die zulassungsrelevante Dokumentation.
Wir koordinieren technische Nachweise, Teststrecken und Schnittstellen zu technischen Diensten.
Wir erstellen robuste Aufzeichnungen für Genehmigungs-, Konformitäts- und interne Freigabeprozesse.
Wir unterstützen den Übergang zu einem stabilen Markt- und Betriebsrahmen, einschließlich späterer Änderungen und Entwicklungen.
Je nach Produkt und Anwendungsfall kann beides von Bedeutung sein. Genau aus diesem Grund ist eine frühzeitige Klassifizierung von entscheidender Bedeutung.
Ja. Sie gilt ab dem 29. Januar 2028, ermöglicht es den nationalen Behörden jedoch bereits, ab dem 28. Januar 2025 EU-Typgenehmigungen und EU-Einzelgenehmigungen zu erteilen.
Ja. Insbesondere in diesen Fällen ist eine saubere behördliche Einstufung erforderlich, bevor technische Maßnahmen ergriffen werden.
Fehlende frühzeitige Unterscheidung zwischen Maschinenfunktion, Straßenverkehr und dokumentarischer Beweislogik.