Homologation autonomer Fahrzeuge

Autonome Fahrzeuge erfordern mehr als eine herkömmliche Fahrzeugzulassung. Entscheidend sind der richtige Zulassungsweg, eine robuste Sicherheitsarchitektur für das automatisierte Fahrsystem, ein klar definierter „Operational Design Domain“ sowie eine nachvollziehbare Nachweisstrategie über Entwicklung, Erprobung und Betrieb hinweg. In Deutschland kann das KBA nationale Typgenehmigungen für Fahrzeuge der Stufe 4 sowie Prüfgenehmigungen für Fahrzeuge mit automatisierten oder vollautomatisierten Fahrfunktionen erteilen; auf EU-Ebene stützt sich das KBA zudem auf EU-Typgenehmigungen für vollautomatisierte Fahrzeuge in Kleinserienfertigung.
Der umfassendere EU-Rechtsrahmen umfasst die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1426 über die Typgenehmigung des automatisierten Fahrsystems von vollautomatisierten Fahrzeugen.
Autonomes Fahren erfordert eine systemweite regulatorische Betrachtungsweise.
Bei autonomen Programmen stehen Fahrzeugtechnik, Software, Sicherheitskonzept, Einsatzbereich und Berechtigungslogik in direktem Zusammenhang. Aus diesem Grund beschränken wir uns nicht auf isolierte Tests. Wir betreuen den gesamten Zulassungsprozess – von der frühen Strategiephase bis hin zur Einsatzbereitschaft.

Wir prüfen, ob ein nationaler oder europäischer Weg für das Projekt geeignet ist, und legen den regulatorischen Fahrplan fest.
Wir unterstützen die Definition, Dokumentation und technische Übersetzung der vorgesehenen Betriebsbedingungen des Systems.
Wir strukturieren die Genehmigungslogik für ADS, Validierung, Tests und den dokumentarischen Nachweis.
Wir bereiten Test- und Pilotprojekte vor und koordinieren diese, einschließlich der Zusammenarbeit mit Behörden und technischen Dienststellen.
Wir unterstützen den Übergang vom Entwicklungs- oder Pilotstadium hin zu einem strukturierten Betriebs- und Genehmigungsrahmen.
Denn das ODD definiert die Betriebsbedingungen, für die das automatisierte Fahrsystem ausgelegt ist. Das KBA berücksichtigt das ODD ausdrücklich als Teil der Zulassungslogik und stellt im Rahmen seiner Prüf- und Zulassungsverfahren sogar spezielle ODD-Vorlagen zur Verfügung.
Ja. Das KBA erklärt, dass es in Deutschland nationale Zulassungen der Stufe 4 sowie EU-Typgenehmigungen für vollautomatisierte Fahrzeuge in Kleinserienfertigung erteilen kann.
Ja. Wir gestalten die regulatorischen Aspekte der Test- und Pilotphase so, dass die technische Entwicklung und die Zulassungslogik aufeinander abgestimmt bleiben.
Ist die autonome Zulassung nur für Shuttle-Projekte relevant?