Homologation für Oldtimers

Oldtimer erfordern mehr als nur Begeisterung für historische Technik. Sie erfordern technisches Verständnis, dokumentarische Genauigkeit und Erfahrung im Umgang mit Originalität, Zustand und Verkehrstauglichkeit. In Deutschland gilt ein Fahrzeug nur dann als Oldtimer, wenn es zum Zeitpunkt der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen wurde, weitgehend seinem Originalzustand entspricht, sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und der Erhaltung des automobilen Kulturerbes dient – die Einstufung erfolgt auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens gemäß § 23 StVZO.
Zwischen Geschichte und heutiger Registrierung
Bei Oldtimern geht es nie nur um Papierkram. Es geht darum, Geschichte, Technik und die heutigen Zulassungsvorschriften miteinander zu verbinden.
Wir unterstützen Besitzer, Sammler, Händler und Restaurierungsprojekte dabei, Fahrzeuge auf strukturierte, glaubwürdige und fachlich korrekte Weise zur Begutachtung und Zulassung zu führen.

Wir analysieren den technischen Zustand, den Dokumentenstatus und alle genehmigungsrelevanten Merkmale.
Wir ordnen die vorhandenen Unterlagen, decken Lücken auf und schaffen eine solide Grundlage für die nächsten Schritte.
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung des Restaurierungszustands, bei zeitgemäßen Umbauten und bei Abweichungen, die für die Straßenzulassung relevant sind.
Wir bereiten das Fahrzeug auf die Prüfung vor und passen die Unterlagen an den tatsächlichen technischen Zustand an.
Importe und Sonderfälle.
Wir kümmern uns auch um Fahrzeuge mit fehlenden Papieren, einer komplexen Herkunft oder einer ungewöhnlichen technischen Vorgeschichte.
Nein. Nach deutschem Recht muss das Fahrzeug zudem weitgehend im Originalzustand sein, sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und für die Erhaltung des automobilen Kulturerbes von Bedeutung sein; die formelle Einstufung hängt von einem Sachverständigengutachten gemäß § 23 StVZO ab.
Nicht unbedingt. Entscheidend ist die technische und historische Einstufung des jeweiligen Fahrzeugs.
Fehlende Unterlagen führen nicht automatisch zum Abbruch des Projekts. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug weiterhin glaubwürdig dokumentiert und technisch nachvollzogen werden kann.
Ja. Bei importierten Fahrzeugen ist oft eine besonders sorgfältige Abstimmung zwischen den Unterlagen, dem technischen Zustand und der Zulassungsstrategie erforderlich.